Chirurgie der Körperoberfläche

Gutartige Hautveränderungen

Sie wünschen die Entfernung einer kosmetisch störenden Hautveränderung, die Korrektur eines ausgerissenen Ohrläppchens oder die Entfernung eines eingewachsenen Piercings?

Diese Probleme lassen sich durch einen kleinen Eingriff in örtlicher Betäubung lösen.

Die Kosten für diese Leistungen werden allerdings nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen ("Selbstzahler-Leistungen").

Wir beraten Sie gerne über die Verfahren und die entstehenden Kosten.

Hauttumoren

Entfernung von gutartigen und bösartigen Hauttumoren. Dies ist oft in einer örtlichen Betäubung möglich. Eine plastische Deckung ist  bei größeren Defekten erforderlich. Um die sichere Einteilung in gut- oder bösartig vornehmen zu können, wird das entnommene Gewebe  zur weiteren Untersuchung in ein Labor (Pathologie) eingesendet:  dort wird der Gewebetyp und die Dignität des Gewebes mit modernsten Methoden bestimmt. Falls erforderlich, können die weiteren Therapiemaßnahmen anschließend geplant und eingeleitet werden.